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   BVerwG, 16.06.1989 - 2 B 4.89   

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https://dejure.org/1989,10039
BVerwG, 16.06.1989 - 2 B 4.89 (https://dejure.org/1989,10039)
BVerwG, Entscheidung vom 16.06.1989 - 2 B 4.89 (https://dejure.org/1989,10039)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Juni 1989 - 2 B 4.89 (https://dejure.org/1989,10039)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 2 B 4.89
    Das Berufungsgericht ist bei der Beurteilung der Frage der Rechtmäßigkeit der über den Kläger unter dem 29. November 1982 abgegebenen dienstlichen Beurteilung in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats davon ausgegangen, daß ein Verstoß gegen die Pflicht zu sachgemäßem, unparteiischem und unvoreingenommenem Verwaltungshandeln nicht schon dann vorliegt, wenn gegen den Beurteiler aus der Sicht des Beurteilten die Besorgnis der Befangenheit besteht, sondern erst, wenn dieser tatsächlich befangen ist (Urteil vom 12. März 1987 - BVerwG 2 C 36.86 - NVwZ 1988, 66 = ZBR 1988, 63>).
  • BVerwG, 09.11.1972 - II CB 30.72

    Verstoß gegen den Grundsatz auf Gewährung rechtlichen Gehörs - Antrag auf

    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 2 B 4.89
    Denn § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner materiellrechtlichen Auffassung ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - und vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - ).
  • BVerwG, 31.10.1972 - II B 6.72
    Auszug aus BVerwG, 16.06.1989 - 2 B 4.89
    Denn § 86 VwGO gebietet dem Tatrichter nur, solche Umstände aufzuklären, auf die es nach seiner materiellrechtlichen Auffassung ankommt, und zwar selbst dann, wenn diese Auffassung rechtlich bedenklich sein sollte (vgl. Beschlüsse vom 31. Oktober 1972 - BVerwG 2 B 6.72 - und vom 9. November 1972 - BVerwG 2 CB 30.72 - ).
  • VG Gelsenkirchen, 09.04.2008 - 1 K 3751/05

    Beurteilung, Bewährung, Lehrer, Probebeamter, Voreingenommenheit, Befangenheit,

    vgl. BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 36.86 -, DVBl. 1987, 1159, sowie Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 B 4.89 -, juris (Rn. 2); vgl. auch Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Rn. 466 ff. mit weiteren Nachweisen.

    vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 B 4.89 -, a.a.O.

  • VK der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.04.2010 - VK 8/08
    Maßgeblich ist mithin nicht die aus der subjektiven Sicht des Beurteilten begründete Besorgnis der Befangenheit, sondern die tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers aus der Sicht eines objektiven Dritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 C 36, 86 - DVBl. 1987, 1159, sowie Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 B 4.89 - Juris (Rn. 2); vgl. auch Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Rn. 466 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche von Westfalen, 16.04.2010 - VK 8/08
    Maßgeblich ist mithin nicht die aus der subjektiven Sicht des Beurteilten begründete Besorgnis der Befangenheit, sondern die tatsächliche Voreingenommenheit eines Beurteilers aus der Sicht eines objektiven Dritten (vgl. BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 C 36, 86 - DVBl. 1987, 1159, sowie Beschluss vom 16. Juni 1989 - 2 B 4.89 - Juris (Rn. 2); vgl. auch Schnellenbach, Die dienstliche Beurteilung der Beamten und der Richter, Rn. 466 ff. mit weiteren Nachweisen).
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